ESG Offenlegungen gemäß Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088

I. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsprozess

BK Ventures Management GmbH („BK Ventures“) berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investmententscheidungsprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. BK Ventures berücksichtigt und beurteilt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Due Diligence vor jedem Investment. BK Ventures bleibt frei in seiner Entscheidung, von einer Investition abzusehen oder trotz Nachhaltigkeitsrisiken zu investieren, wobei in einem solchen Fall BK Ventures auch Maßnahmen zur Reduzierung oder Mitigation etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken ergreifen kann. BK Ventures wird im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwenden. Das bedeutet, dass der Aufwand stets in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Art des Investments sowie des transaktionalen Kontexts und der damit zusammenhängenden Spielräume stehen soll.

II. Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

BK Ventures Management GmbH („BK Ventures“) berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen der Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Es werden derzeit keine Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet. Der mit der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (insbesondere bei Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren) verbundene Aufwand steht in keinem angemessenen Umfang zu der sehr geringen Bedeutung, die solche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Investmentstrategie von BK Ventures erlangen könnten. BK Ventures verfolgt eine aktive Venture Capital Strategie und investiert in junge Start-Ups der Frühphase im Bereich des Gesundheitswesens sowie des digitalen Gesundheitssektors (mit dem Fokus auf Prävention, Patientenorientierung und persönlicher Betreuung), die hauptsächlich in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern ansässig sind. Die Anwendung der fakultativen Vorschriften der Europäischen Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) (Sustainable Finance Disclosure Regulation, „SFDR“) sowie der konkretisierenden technischen Regulierungsstandards („RTS“) wäre derzeit mit einigen Unsicherheiten verbunden. So sind viele dieser Vorschriften und ihre Anwendung auf die von BK Ventures verfolgten Strategien schwierig und unklar. Sofern und soweit sich diese Vorschriften fortentwickeln oder sich hierzu eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis etabliert, wird BK Ventures zu gegebener Zeit erwägen, diese zu befolgen.